Frage 171 von 250
Bei welcher Anpflanzung haftet der Jagdausübungsberechtigte nur dann für Wildschäden, wenn der Grundeigentümer oder Pächter die üblichen Schutzvorrichtungen erstellt und wilddicht erhalten hat?
Antworten:
Weizenfeld
Kartoffelacker
Forstkultur mit Hauptbaumarten
Baumschule