Frage 171 von 250

Bei welcher Anpflanzung haftet der Jagdausübungsberechtigte nur dann für Wildschäden, wenn der Grundeigentümer oder Pächter die üblichen Schutzvorrichtungen erstellt und wilddicht erhalten hat?

Antworten:

Falsch

Weizenfeld

Falsch

Kartoffelacker

Falsch

Forstkultur mit Hauptbaumarten

Richtig

Baumschule