Frage 204 von 250

Auf welchen Feldern ist die Ausübung der Treibjagd jagdrechtlich verboten?

Antworten:

Falsch

Auf Feldern, die mit ausgereiften Hackfrüchten bestanden sind.

Richtig

Auf Feldern, die mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak bestanden sind.

Falsch

Auf Feldern, die mit überwinternder Halm- oder Samenfrucht bestanden sind.

Falsch

Auf Feldern, die mit Sonderkulturen bestanden sind.