Frage 103 von 250

Auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde ist zur Futtergabe an Wild zugelassen

Antworten:

Richtig

das Ausbringen von Apfeltrester zum Ankirren von Rehwild.

Falsch

die Verabreichung von Arzneimitteln.

Falsch

die Verabreichung von Aufbaumitteln für den Wildkörper.

Falsch

die Verabreichung von Aufbaumitteln für die Gehörnmasse