Frage 131 von 250

Wem steht das "kleine Jägerrecht" traditionell zu?

Antworten:

Falsch

Dem Erleger.

Richtig

Demjenigen, der das Stück aufgebrochen hat (muss nicht der Erleger sein).

Falsch

Dem Jagdausübungsberechtigten.

Falsch

Den Jagdhunden.