Frage 131 von 250
Wem steht das "kleine Jägerrecht" traditionell zu?
Antworten:
Dem Erleger.
Demjenigen, der das Stück aufgebrochen hat (muss nicht der Erleger sein).
Dem Jagdausübungsberechtigten.
Den Jagdhunden.
Dem Erleger.
Demjenigen, der das Stück aufgebrochen hat (muss nicht der Erleger sein).
Dem Jagdausübungsberechtigten.
Den Jagdhunden.