Frage 185 von 250

In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Gesellschaftsjagden gemacht. Welche Aussagen sind zutreffend?

Antworten:

Richtig

Bei einer Drückjagd auf Schalenwild dürfen "Durchgeh- oder Treiberschützen" während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen.

Falsch

Erfahrene Treiber mit Jagdschein dürfen ihre Waffen während des Treibens unterladen führen und Wild bis maximal 50 m Entfernung erlegen.

Richtig

Wenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in deren Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden.

Falsch

Jeder, der als Treiber an einer Gesellschaftsjagd teilnimmt, darf krankes Wild mit der blanken Waffe abfangen.

Richtig

Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich von der Umgebung abheben