Frage 249 von 250

Welche Aussagen sind richtig?

Antworten:

Richtig

Der Revierinhaber darf seine Büchse im eigenen Revier anschießen.

Falsch

Der Revierinhaber darf seine Büchse auf eigenem Grundstück einschießen, wenn gewährleistet ist, dass kein Geschoss irgendjemanden gefährden kann.

Falsch

Auf dem amtlich zugelassenen Schießstand darf jeder Jagdscheininhaber seine Waffen einschießen, auch wenn keine Schießaufsicht dabei ist.