Frage 18 von 250

Welche Aussagen sind bei einer Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch die Behörden richtig?

Antworten:

Richtig

Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen.

Falsch

Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen kann auch der nichtberechtigte Ehegatte nachweisen.

Richtig

Der Behördenmitarbeiter muss sich ausweisen können.

Falsch

Es reicht, wenn der Behördenmitarbeiter Name und Anschrift seiner Dienststelle nennt.