Frage 25 von 250

Was sagt das Waffengesetz zur Aufbewahrung von Munition?

Antworten:

Richtig

Zur Aufbewahrung von Munition reicht ein Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.

Falsch

Für die Aufbewahrung von Munition sieht das Waffengesetz keine besonderen Bedingungen vor.

Falsch

Für die Aufbewahrung von Munition genügt ein einfaches Wegschließen in einem Holzschrank.

Richtig

In einem Waffenschrank der Kategorie 0 kann Munition zusammen mit Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden.