Frage 31 von 250

Unter welcher waffenrechtlichen Bedingung ist es zulässig, dass Sie in einem 6 ha großen Damwildgehege auf Bitten des Eigentümers einige Stücke Damwild mit Ihrer Bockbüchsflinte Kal. 16 / 70 - 7 x 57 R erlegen?

Antworten:

Falsch

Es muss keine besondere Bedingung beachtet werden

Falsch

Sie müssen den Status des Jagdpachtberechtigten erfüllen.

Richtig

Sie dürfen dies, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis (=Schießerlaubnis) erteilt hat.