Frage 185 von 250

Sind Selbstladeflinten in Baden-Württemberg für Jagdzwecke zugelassen?

Antworten:

Falsch

Nein

Falsch

Ja, alle.

Falsch

Ja, aber nur bei Schwarzwildjagden.

Richtig

Ja, die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal fünf Patronen in die Waffe geladen sind, ist zugelassen.