Frage 185 von 250
Sind Selbstladeflinten in Baden-Württemberg für Jagdzwecke zugelassen?
Antworten:
Nein
Ja, alle.
Ja, aber nur bei Schwarzwildjagden.
Ja, die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal fünf Patronen in die Waffe geladen sind, ist zugelassen.