Frage 45 von 250

Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine veräußerte Langwaffe aus der WBK austragen lassen?

Antworten:

Falsch

Unverzüglich

Falsch

Innerhalb einer Woche.

Richtig

Innerhalb von zwei Wochen.

Falsch

Innerhalb von vier Wochen

Falsch

Innerhalb von drei Monaten.