Frage 45 von 250
Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine veräußerte Langwaffe aus der WBK austragen lassen?
Antworten:
Unverzüglich
Innerhalb einer Woche.
Innerhalb von zwei Wochen.
Innerhalb von vier Wochen
Innerhalb von drei Monaten.
Unverzüglich
Innerhalb einer Woche.
Innerhalb von zwei Wochen.
Innerhalb von vier Wochen
Innerhalb von drei Monaten.