Frage 47 von 250

Ein Jugendlicher, der gerade die Jägerprüfung bestanden hat und seinen ersten Jagdschein gelöst hat, bekommt einen Rehbock frei. Er bittet Sie, ihm eine Langwaffe für die Dauer der Jagdausübung zu leihen. Zuvor möchte er auf dem Schießstand üben. Welche Aussage trifft zu?

Antworten:

Richtig

Ich darf ihm die Waffe leihen.

Falsch

Ich darf ihm die Waffe nur leihen, wenn er einen geeigneten Waffenschrank besitzt.

Falsch

Ich darf ihm die Waffe nur für Übungszwecke, aber keinesfalls für Jagdzwecke leihen.

Falsch

Da es sich um einen Jugendlichen handelt, darf ich ihm die Waffe nicht leihen.