Frage 12 von 250

Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Reviers aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?

Antworten:

Falsch

Ja, immer

Falsch

Ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Falsch

Ja, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.

Richtig

Nein